Teilnahmebedingungen Gewinnspiel "Blitzeraktion"

1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Projektarbeitsgemeinschaft ZEM. Sie führt in der Zeit vom 01. März 2010, 0.00 Uhr, bis zum 05. September 2010, 24.00 Uhr ein Gewinnspiel durch.Über die Verteilung der Gewinne entscheidet das Los. Eine Aufstellung der zur Verlosung kommenden Gewinne findet sich auf der Gewinnseite.

2. Hauptgewinne
An der Verlosung der Hauptgewinne können alle Personen teilnehmen, die sich in einer der beteiligten Kampagnenstädte Berlin, Braunschweig, Freiburg, Herzogenaurach, Kiel und Karlsruhe an den Aktionstagen „Blitzen" lassen. Die Blitzeraktionen finden im Zeitraum zwischen April und August 2010 statt und werden im Vorfeld auf der „Blitzerseite" für die jeweilige Stadt angekündigt.
Zur Erhöhung der Gewinnchancen hat jede/r Teilnehmer/in anschließend die Möglichkeit, täglich bis zu 10 Empfehlungs-Emails an Freunde weiter zu leiten. Für jede Empfehlung die durch den Empfänger bestätigt wird, gibt es ein zusätzliches Los.

3. Kleingewinne
Darüber hinaus haben alle Teilnehmenden - unabhängig davon, ob sie an einer Blitzeraktion teilgenommen haben oder nicht - die Möglichkeit, durch die Empfehlung der Seite www.kopf-an.de an der Verlosung der Kleingewinne teilzunehmen.
in der Zeit vom 01.03.2010 bis 31.08.2010 besteht die Möglichkeit, täglich bis zu 10 Empfehlungs-Emails am Tag an Freunde weiter zu leiten. Für jede Empfehlung die durch den Empfänger bestätigt wird, gibt es ein Los.
 
4. Mehrfachteilnahme

Eine Mehrfachteilnahme an dem Gewinnspiel durch die Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen ist nicht gestattet. Nimmt eine Person unter mehreren E-Mail-Adressen am Gewinnspiel teil, wird sie vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
 
5. Gewinnbekanntgabe
Die Gewinner der Hauptgewinne werden auf www.kopf-an.de mit ihrem Namen und Ortsangabe bekannt gegeben. Zusätzlich erhälten sie eine Benachrichtigung über die hinterlegte E-Mail-Adresse. Kann ein Gewinner nicht erfolgreich über die E-Mail-Adresse kontaktiert werden, wird der Teilnehmer nach 14 Tagen disqualifiziert und der Gewinn neu vergeben.
 
6. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter des BMU, der Arbeitsgemeinschaft ZEM der Tinkerbelle GmbH und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
 
7. Verpflichtung zum Wahrheitsgehalt
Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten und die angefragten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Verwendung jeglicher Art von automatischen Vorgängen, wie z.B. Scripts, zur Manipulation dieses Gewinnspiels ist untersagt und führt zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem Gewinnspiel.

8. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen
Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen führt zum Ausschluss von der Teilnahme an dem Gewinnspiel und Gewinne werden nicht ausgeschüttet.
 
9. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Arbeitsgemeinschaft ZEM behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen, zu verlängern oder zu modifizieren.
 
10. Gewinnanspruch
Eine Barauszahlung ist in keinem Fall möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 
11. Datenschutz
Alle vom Teilnehmer angegebenen Daten werden von der Arbeitsgemeinschaft ZEM lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und gespeichert. Der User willigt mit der Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen ein, dass die Arbeitsgemeinschaft ZEM ihm bezüglich des Gewinnspiels Informationen in Form von E-Mails zukommen lassen darf.
 
12. Haftungsbeschränkungen
Mit Aushändigung des Gewinns an die jeweiligen Gewinner ist die Arbeitsgemeinschaft ZEM von jeglicher Verpflichtung befreit. Alle Angaben seitens der Veranstalter des Gewinnspiels, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Gewinnernamen, etc. erfolgen ohne Gewähr.Soweit vom Gewinner Ansprüche im Zusammenhang mit den erhaltenen Gewinnen geltend gemacht werden, sind diese, soweit rechtlich zulässig, unmittelbar gegen den Hersteller zu richten. Die Arbeitsgemeinschaft ZEM haftet grundsätzlich nicht für technische Ausfälle oder die Verfügbarkeit des Angebots, es sei denn, ihr fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt insbesondere für technische Ausfälle im Zusammenhang mit der Übermittlung der Teilnehmerdaten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist auf die Höhe des im betreffenden Gewinnspiels ausgelobten und für den entsprechenden Auslosungsmonat bestimmten Hauptgewinns beschränkt. Eine Haftung der Arbeitsgemeinschaft ZEM für gemäß dieser Teilnahmebedingungen ausgeschlossene oder nicht berücksichtigte Teilnehmer besteht nicht.